1.1. Vertragspartner
Für die Mitgliedschaft bei Selfy Fitness gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Mitglied kann nur ein Verbraucher werden.
1.2. Antrag
Der Antrag auf Mitgliedschaft stellt ein bindendes Angebot an Selfy Fitness zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages dar. Selfy Fitness kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung schriftlich ablehnen. Erfolgt keine Ablehnung innerhalb dieser Frist, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande.
Sollte der Antrag außerhalb des Studios gestellt werden, hat das Mitglied das Recht, diesen innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich zu widerrufen. Erfolgt kein Widerruf, kommt der Vertrag ebenfalls zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande.
1.3. Vorläufiger Mitgliedsausweis
Nach Antragstellung erhält der Antragsteller einen digitalen vorläufigen Mitgliedsausweis in der „Selfy Fitness“-App, der ihm vorläufigen Zutritt zum Studio gewährt. Sollte der Antrag abgelehnt werden, besteht jedoch kein Anspruch auf den Abschluss des Vertrages oder die Nutzung des Studios.
2.1. Umfang der Mitgliedschaft
Nach Abschluss des Mitgliedsvertrags erhält das Mitglied während der Vertragslaufzeit Zutritt zum Selfy Fitnessstudio und kann das Studio während der auf der Webseite angezeigten Öffnungszeiten nutzen. Der Zugang zum Studio erfolgt ausschließlich über die „Selfy Fitness“-App, die kostenlos im Apple App Store und Google Play Store heruntergeladen werden kann. Der Nutzer muss sich einmalig im System registrieren, um Zugang zu erhalten.
Die App bietet eine Reihe von Funktionen, wie Trainingsplanung, Kundenservice, Ernährungsberatung und Vertragsverwaltung.
2.2. Zugangsberechtigung
Das Mitglied erhält eine digitale Mitgliedskarte innerhalb der „Selfy Fitness“-App, die ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Ohne diese App ist der Zutritt zum Studio sowie die Nutzung von Zusatzleistungen nicht möglich.
2.3. Hausordnung
Das Mitglied verpflichtet sich, während der Nutzung des Studios die jeweils geltende Hausordnung des Studios zu beachten.
2.4. Zahlungsmöglichkeiten
Alle im Studio angebotenen Produkte und Leistungen können ausschließlich bargeldlos über die „Selfy Fitness“-App in Anspruch genommen werden.
2.5. Parkplätze
Die Nutzung der Kundenparkplätze im Studio ist nur während der Anwesenheit des Mitglieds im Studio gestattet. Bei unzulässigem Parken außerhalb der Öffnungszeiten behält sich Selfy Fitness das Recht vor, das Fahrzeug auf Kosten des Mitglieds abzuschleppen. Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht nicht.
2.6. Nutzung der Spinde
Abschließbare Spinde sind während der Öffnungszeiten des Studios verfügbar. Das Studio behält sich das Recht vor, Spinde außerhalb der Öffnungszeiten zu öffnen und auszuräumen.
2.7. Begleitpersonen
Das Mitbringen von Begleitpersonen ist nur mit vorheriger Zustimmung des Studios gestattet. Das Mitbringen von Tieren sowie von Kindern ist aus versicherungstechnischen Gründen untersagt.
3.1. Zutritt zum Studio
Der Zutritt zum Studio ist nur mit der „Selfy Fitness“-App möglich. Die Nutzung des Studios unterliegt der jeweiligen Hausordnung, die insbesondere Regelungen zu Bekleidung, Gerätenutzung, Nutzungszeiten und Verhalten umfasst.
3.2. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Das Mitglied darf den Zugang ausschließlich persönlich nutzen und Dritten nicht überlassen. Zu Sicherheitszwecken muss das Mitglied ein Foto von sich in der App hochladen. Ohne Foto kann der Zutritt zum Studio verweigert werden. Sollte das Zutrittsmedium einer anderen Person überlassen werden, behält sich Selfy Fitness das Recht vor, das Mitgliedskonto sofort zu sperren und Schadenersatz zu fordern.
3.3. Änderung persönlicher Daten
Änderungen von personenbezogenen Daten (z. B. Adresse, Bankverbindung) müssen vom Mitglied im „Self Service“-Bereich der App vorgenommen werden. Änderungen, die das Studio kosten, weil sie nicht zeitnah durchgeführt wurden, sind vom Mitglied zu tragen.
4.1. Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge sind monatlich im Voraus fällig und werden zum Monatsersten abgebucht. Die Gebühren für die Erstabbuchung (einschließlich Aktivierungspauschale oder Starterpaket) sind beim Vertragsabschluss fällig.
Zahlungen erfolgt mit dem SEPA- Basislastschriftverfahren, zur Gläubiger-ID: DE39ZZZ00002617588 mit einer festgelegten personalisierten Mandatsnummer. Das Mitglied gibt für die Einziehung der Mitgliedsbeiträge die folgende Ermächtigungserklärung ab:
Ich ermächtige Selfy Fitness, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich zugleich mein Kreditinstitut an, die von Selfy Fitness auf mein Konto gezogene Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.
4.2. Kosten bei Rückbuchungen
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen und wird Selfy Fitness hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Zudem hat das Mitglied dafür zu sorgen, dass sein Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen Kosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale vom Mitglied zu tragen. Monatliche Zahlungen per Dauerauftrag oder Überweisungen sind nicht möglich.
4.3. Zahlungsverzug
Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig. Selfy Fitness behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
4.4. Zusätzliche Kosten
Der Mitgliedsbeitrag umfasst nicht das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen. Ein etwaiger dauerhafter Wegfall von kostenpflichtigen Zusatzleistungen, Änderung von Inklusivleistungsangeboten oder Einschränkung deren Nutzungszeiten in zumutbarer Weise, berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft. Die Nutzung von Zusatzleistungen ist auf ein gesundheitlich unbedenkliches Maß beschränkt.
Nach der vereinbarten Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht vom Mitglied unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens einem Monat zum Monatsende vor dem jeweiligen Beendigungszeitraum gekündigt wird.
Die Kündigung des Mitglieds muss in der “Selfy Fitness” App beantragt werden. Sollte es dem Mitglied aus wichtigen Gründen nicht möglich sein, über die App zu kündigen, so ist die Kündigung unter Angabe der Mitgliedsnummer an Selfy Fitness in Textform per Brief oder E-Mail zu erklären.
Selfy Fitness kann die Mitgliedschaft bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsbeiträgen, Verstoß gegen die Hausordnung oder bei Einnahme unerlaubter Substanzen (Dopingmittel) fristlos kündigen.
Das Mitglied hat die Möglichkeit bei einer 12 und 24 monatigen Mitgliedschaft, seine Mitgliedschaft pausieren zu lassen. Die Pause darf in Summe pro Vertragsjahr höchstens drei Monate betragen und ist nur für volle Kalendermonate möglich. Für den Pausenzeitraum ist das Mitglied von der Zahlung des Monatsbeitrags befreit. Die Pause muss spätestens 15 Tage vor Beginn des ersten Pausenmonats innerhalb der “Selfy Fitness” APP beantragt werden. Eine Ruhezeit kommt zustande, wenn das Studio dem Antrag zustimmt. Es steht dem Studio frei, ob und in welchem Umfang ein Antrag auf Einräumung einer Ruhezeit zugestimmt wird. Die Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum der Pause. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen.
Eine Haftung des Studios für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Selfy Fitness erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, der Kundenbetreuung und einer zentralen Verwaltung, sowie für Werbeaktionen. Die Verarbeitung der im Rahmen dieses Vertrags erhobenen Mitgliedsdaten erfolgt im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DS-GVO, BDSG) Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a), Art. 6 Abs. 1 lit. b) oder Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke.
Sämtliche datenschutzrechtliche Erklärungen und Informationen sind in den Datenschutzhinweise, welche zum ausdrücklichen Bestandteil dieser Vereinbarung werden, geregelt. Die Datenschutzhinweise sind innerhalb der “Selfy Fitness” App jederzeit einsehbar.
Die Selfy Fitnessstudios sind mit Videoüberwachung ausgestattet, um die Sicherheit der Mitglieder zu gewährleisten. Die Videoüberwachung erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
10.1. Änderungen der AGB
Selfy Fitness kann die AGB jederzeit ändern, wobei Änderungen spätestens zwei Wochen nach Mitteilung an das Mitglied wirksam werden.
10.2. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen gegen Selfy Fitness aufrechnen.
10.3. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(Stand 03/2025)